Telefonische Krankschreibung 2026: So geht’s
Telefonische Krankschreibung 2026: Voraussetzungen, Dauer, Verlängerung und eAU. So funktionieren Krankmeldung und Arztgespräch per Telefon.

Nur für bekannte Patienten
Sie müssen der Arztpraxis bereits persönlich bekannt sein, und es darf keine schwere Symptomatik vorliegen.
Bis zu 5 Kalendertage
Die telefonische Erstbescheinigung gilt höchstens fünf Kalendertage; die Ärztin oder der Arzt kann auch kürzer krankschreiben.
eAU – Krankmeldung bleibt Pflicht
Die Praxis übermittelt die eAU an die Krankenkasse, den Arbeitgeber informieren Sie aber weiterhin selbst.
Eine telefonische Krankschreibung kann 2026 weiterhin eine praktische Alternative zum Praxisbesuch sein – allerdings nur unter klaren Voraussetzungen. Wer der Arztpraxis bereits bekannt ist, keine schwere Symptomatik hat und nicht per Videosprechstunde behandelt werden kann, darf unter Umständen telefonisch krankgeschrieben werden. Die Erstbescheinigung ist dabei auf höchstens fünf Kalendertage begrenzt. Dieser Beitrag im DocMedX-Informationsportal erklärt, wie die telefonische Krankschreibung funktioniert, wie sie sich von der Videosprechstunde unterscheidet, was Arbeitgeber und Krankenkasse erhalten und welche Regeln 2026 gelten. Außerdem werfen wir einen Blick auf die aktuelle politische Diskussion: Die Bundesregierung plant Änderungen an der Regelung, umgesetzt sind diese bislang jedoch noch nicht.
Wichtigste Erkenntnisse
- Die telefonische Krankschreibung ist nach derzeitiger Rechtslage 2026 noch möglich.
- Der Patient muss der Arztpraxis bereits persönlich bekannt sein.
- Eine schwere Symptomatik darf nicht vorliegen.
- Die telefonische AU kommt nur infrage, sofern keine Videosprechstunde möglich ist.
- Eine Erstbescheinigung kann für maximal fünf Kalendertage ausgestellt werden.
- Die Entscheidung liegt immer im ärztlichen Ermessen.
- Bei einer ausschließlich telefonisch festgestellten Erkrankung ist für eine Folgebescheinigung grundsätzlich ein persönlicher Praxisbesuch erforderlich.
- Eine Videosprechstunde ermöglicht bei bekannten Patienten bis zu sieben und bei unbekannten Patienten bis zu drei Kalendertage Erstbescheinigung.
- Gesetzlich Versicherte erhalten in der Regel eine eAU; die Krankenkasse stellt die Daten dem Arbeitgeber elektronisch zur Verfügung.
- Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber trotzdem selbst über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer informieren.
- Auch für ein krankes Kind kann unter bestimmten Voraussetzungen eine telefonische ärztliche Bescheinigung möglich sein.
- Die telefonische Krankschreibung wurde 2023 als reguläre Regelung eingeführt, steht 2026 jedoch politisch erneut zur Diskussion.
- Eine geplante Abschaffung ist von der aktuell geltenden Rechtslage zu unterscheiden.
Was ist eine telefonische Krankschreibung?
Bei einer telefonischen Krankschreibung stellt eine Ärztin oder ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit nach einer medizinischen Anamnese am Telefon fest. Der Patient muss dafür nicht zwingend persönlich in die Arztpraxis kommen.
Die Regelung wurde am 7. Dezember 2023 vom Gemeinsamen Bundesausschuss, kurz G-BA, dauerhaft in die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie aufgenommen. Sie sollte vor allem Arztpraxen entlasten und verhindern, dass Menschen mit leichten Infekten unnötig im Wartezimmer sitzen und andere Patienten anstecken. [1]
„Dauerhaft“ bedeutet dabei allerdings nicht, dass jeder Patient bei jeder Erkrankung automatisch per Telefon krankgeschrieben werden kann. Die Entscheidung bleibt ärztlich. Wenn die Ärztin oder der Arzt eine persönliche Untersuchung für erforderlich hält, reicht ein Telefongespräch nicht aus.
Typische Beispiele können leichte Erkrankungen wie eine Erkältung oder ein unkomplizierter Infekt sein. Bei einer schweren Symptomatik muss die Erkrankung dagegen durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden. [1]
Unter welchen Voraussetzungen kann man sich telefonisch krankschreiben lassen?
Die Voraussetzungen sind enger als bei einer Videosprechstunde.
Eine telefonische Krankschreibung ist nach der derzeit geltenden Regelung möglich, wenn drei wesentliche Bedingungen erfüllt sind:
- Der Patient ist der Arztpraxis bereits persönlich bekannt.
- Es liegt keine schwere Symptomatik vor.
- Eine Videosprechstunde ist nicht möglich oder kann nicht durchgeführt werden.
„In der Praxis bekannt“ bedeutet nicht lediglich, dass die Telefonnummer oder der Name im System gespeichert ist. Die Patientin oder der Patient muss der Ärztin oder dem Arzt beziehungsweise der Praxis aufgrund einer früheren persönlichen Behandlung bekannt sein. [2]
Außerdem muss die telefonische Anamnese eine ausreichende medizinische Einschätzung ermöglichen. Während des Gesprächs fragt die Ärztin oder der Arzt beispielsweise nach Beschwerden, Dauer, Intensität und weiteren Symptomen.
Entscheidend bleibt das ärztliche Ermessen. Auch wenn alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht kein Anspruch darauf, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Wenn medizinische Zweifel bestehen, kann die Praxis einen persönlichen Termin oder eine Videosprechstunde verlangen. [1]
Wie funktioniert die telefonische Krankschreibung Schritt für Schritt?
Die telefonische Krankschreibung funktioniert normalerweise unkompliziert. Trotzdem handelt es sich nicht lediglich um einen Anruf mit der Aussage „Ich bin krank“.
Zunächst kontaktieren Sie Ihre bekannte Arztpraxis und schildern Ihr Anliegen. Die Praxis prüft, ob eine telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich infrage kommt. Anschließend führt die Ärztin oder der Arzt die notwendige Anamnese durch.
Dabei können beispielsweise folgende Fragen gestellt werden:
- Welche Beschwerden haben Sie?
- Seit wann bestehen die Symptome?
- Haben Sie Fieber?
- Gibt es Atemnot oder starke Schmerzen?
- Welche Medikamente nehmen Sie?
- Gibt es bekannte Vorerkrankungen?
- Können Sie Ihre berufliche Tätigkeit mit den aktuellen Beschwerden ausüben?
Auf Grundlage dieser Angaben entscheidet die Ärztin oder der Arzt, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden kann.
Für gesetzlich Versicherte wird die Krankschreibung anschließend in der Regel als eAU elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber kann die entsprechenden Daten elektronisch bei der Krankenkasse abrufen. [2]
Damit entfällt in den meisten Fällen der klassische gelbe Krankenschein in Papierform.

Wie lange darf eine telefonische Krankschreibung ausgestellt werden?
Bei einer telefonischen Erstbescheinigung sind aktuell höchstens fünf Kalendertage möglich. Das ist ein wichtiger Unterschied zur normalen Krankschreibung nach persönlicher Untersuchung und auch zur Videosprechstunde. [1]
Kalendertage sind nicht mit Arbeitstagen gleichzusetzen: Auch ein Wochenende oder Feiertag innerhalb des bescheinigten Zeitraums zählt mit. Maßgeblich ist die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, nicht allein der persönliche Dienstplan.
Die fünf Tage sind keine automatisch garantierte Dauer. Die Ärztin oder der Arzt kann auch einen kürzeren Zeitraum bescheinigen, wenn dies medizinisch angemessen erscheint.
Eine einfache Verlängerung per Telefon ist ebenfalls nicht immer möglich. Wenn die Erkrankung ausschließlich telefonisch festgestellt wurde und danach fortbesteht, muss der Patient für eine Folgebescheinigung grundsätzlich persönlich in der Arztpraxis untersucht werden.
Anders kann es aussehen, wenn die erste Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bereits aufgrund einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung erfolgt ist. Unter den entsprechenden Voraussetzungen kann eine Folgebescheinigung dann auch telefonisch erfolgen. [1]
Deshalb sollte man die telefonische Krankschreibung nicht als Möglichkeit verstehen, über längere Zeit immer wieder ohne Arztkontakt krankgeschrieben zu werden.
Telefonisch oder Videosprechstunde: Was ist der Unterschied?
Telefonische Krankschreibung und Videosprechstunde werden häufig miteinander verwechselt. Medizinisch und rechtlich gelten jedoch unterschiedliche Voraussetzungen.
Beim Telefonkontakt kann die Ärztin oder der Arzt den Patienten weder sehen noch körperliche Auffälligkeiten beurteilen. Deshalb ist die telefonische AU auf Patienten beschränkt, die der Praxis bereits bekannt sind.
Bei einer Videosprechstunde ist mehr möglich.
Ist der Patient der Praxis bekannt, kann eine erstmalige Krankschreibung per Videosprechstunde für bis zu sieben Kalendertage ausgestellt werden. Bei einem bislang unbekannten Patienten sind bis zu drei Kalendertage möglich. Voraussetzung ist auch hier, dass die Erkrankung über Video ausreichend beurteilt werden kann. [1]
Damit ergibt sich vereinfacht:
| Kontakt | Patient bekannt? | Maximale Erstbescheinigung |
|---|---|---|
| Telefon | Ja | 5 Kalendertage |
| Videosprechstunde | Ja | 7 Kalendertage |
| Videosprechstunde | Nein | 3 Kalendertage |
Die Krankschreibung und Videosprechstunde gewinnen deshalb zunehmend an Bedeutung für die digitale medizinische Versorgung. Auch 2026 betont der G-BA, dass Videosprechstunden bei verschiedenen medizinischen Leistungen stärker genutzt werden. [1]
Was bekommt der Arbeitgeber bei einer telefonischen Krankschreibung?
Viele Arbeitnehmer erwarten nach dem Telefonat mit dem Arzt noch immer ein Attest in Papierform für ihren Arbeitgeber. Für gesetzlich Versicherte läuft der Prozess inzwischen weitgehend elektronisch.
Die Arztpraxis erstellt die eAU und übermittelt sie über die Telematikinfrastruktur an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft die relevanten Informationen anschließend elektronisch bei der Krankenkasse ab. [2]
Wichtig ist aber: Die eAU ersetzt nicht die Krankmeldung beim Arbeitgeber.
Beschäftigte müssen ihren Arbeitgeber weiterhin unverzüglich darüber informieren, dass sie arbeitsunfähig sind und wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Die Pflicht zur Krankmeldung bleibt also bestehen, auch wenn die eigentliche Bescheinigung elektronisch übertragen wird. [3]
Bei technischen Problemen kann eine Praxis weiterhin Papierausfertigungen bereitstellen. Auch für bestimmte Beschäftigtengruppen kann Papier weiterhin relevant sein.
Der Arbeitgeber erhält zudem nicht automatisch medizinische Details oder die konkrete Diagnose. Die medizinische Behandlung bleibt vertraulich.
Wie funktionieren Krankmeldung, Krankenkasse und eAU?
Die Krankmeldung und die ärztliche Bescheinigung sind zwei unterschiedliche Dinge.
Die Krankmeldung erfolgt durch den Arbeitnehmer selbst: Er informiert den Arbeitgeber beispielsweise telefonisch, per E-Mail oder über das unternehmensinterne System.
Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt dagegen durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt.
Für gesetzlich Versicherte werden die Krankschreibungen seit 2023 grundsätzlich elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Das eAU-Verfahren hat den früheren Ablauf mit mehreren Papierkopien weitgehend ersetzt. [2]
Die Krankenkasse stellt dem Arbeitgeber die abrufbaren AU-Daten zur Verfügung. Beschäftigte müssen daher normalerweise keine klassische Bescheinigung mehr beim Arbeitgeber vorlegen.
Allerdings kann ein Arbeitgeber nach geltendem Arbeitsrecht grundsätzlich verlangen, dass eine ärztliche Bescheinigung früher als nach den sonst üblichen Fristen vorliegt. Die politischen Pläne für eine generelle Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag sind davon zu unterscheiden: Darüber wird 2026 politisch diskutiert beziehungsweise an einer gesetzlichen Neuregelung gearbeitet. [3]
Ist die telefonische Krankschreibung 2026 dauerhaft möglich?
Hier muss man zwischen der derzeit geltenden Regelung und der politischen Diskussion unterscheiden.
Seit Dezember 2023 wurde die telefonische Krankschreibung als reguläre Möglichkeit in die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie aufgenommen. In diesem Sinne wurde sie damals dauerhaft möglich. [1]
2026 hat sich die Regierungskoalition jedoch darauf verständigt, die telefonische Krankschreibung wieder abzuschaffen. Gleichzeitig soll die Videosprechstunde weiterhin eine Möglichkeit zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bleiben. Ende August erklärte die Bundesregierung, dass an einem entsprechenden Gesetzesvorschlag gearbeitet werde. [3]
Für Patienten entscheidend: Die Bundesregierung stellte ausdrücklich klar, dass bis zur Umsetzung einer Änderung die bisherigen Regeln weiter gelten. [3]
Die Debatte ist umstritten. Befürworter einer Abschaffung verweisen auf mögliche Fehlanreize und stellen die Frage, ob eine telefonische Anamnese in allen Fällen ausreichend ist. Befürworter der bestehenden Regelung betonen dagegen die Entlastung der Praxen und den Vorteil, Menschen mit leichten Infekten nicht unnötig in ein Wartezimmer zu schicken.
Für Patientinnen und Patienten ist zunächst entscheidend, welche Regelung tatsächlich gilt. Eine Ankündigung, eine politische Einigung und das Inkrafttreten einer Änderung sind unterschiedliche Schritte. Wer eine Krankschreibung benötigt, sollte deshalb die geltenden Voraussetzungen bei der bekannten Praxis klären.
Für eine sachliche Bewertung müssen diese unterschiedlichen Positionen getrennt von der aktuell geltenden Rechtslage betrachtet werden.
Was gilt bei Kinderkrankengeld und für Privatversicherte?
Auch bei einem erkrankten Kind kann unter bestimmten Voraussetzungen eine ärztliche Bescheinigung per Telefon möglich sein.
Nach aktuellen Angaben der Bundesregierung kann die Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes telefonisch für bis zu fünf Werktage erfolgen. Ähnlich wie bei Erwachsenen muss das Kind der Praxis bereits bekannt sein, die Erkrankung darf keine schwere Symptomatik haben und die Ärztin oder der Arzt muss die telefonische Ausstellung medizinisch für vertretbar halten. [3]
Diese Bescheinigung kann für den Bezug von Kinderkrankengeld relevant sein. Die konkreten Voraussetzungen für den Leistungsanspruch richten sich jedoch nach den sozialrechtlichen Regeln und sollten bei der eigenen Krankenkasse geprüft werden.
Für Privatversicherte kann der organisatorische Ablauf von der eAU gesetzlich Versicherter abweichen. Je nach Praxis, Versicherer und Arbeitgeber kann weiterhin eine Bescheinigung in Papierform oder ein anderer Nachweis erforderlich sein.
Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen der eigenen Arbeitsunfähigkeit und der Betreuung eines kranken Kindes. Die Bescheinigung für das Kinderkrankengeld bestätigt die Erkrankung und den Betreuungsbedarf des Kindes; sie ist keine Krankschreibung wegen einer eigenen Erkrankung des Elternteils.
Privatversicherte sollten daher vorab bei ihrer Versicherung beziehungsweise ihrem Arbeitgeber klären, in welcher Form die Bescheinigung benötigt wird.
Häufige Fragen zur telefonischen Krankschreibung 2026
Kann ich mich einfach telefonisch krankschreiben lassen?
Nein. Sie müssen der Arztpraxis bereits persönlich bekannt sein, es darf keine schwere Symptomatik bestehen und eine Videosprechstunde darf nicht möglich sein. Außerdem entscheidet die Ärztin oder der Arzt, ob die telefonische Beurteilung medizinisch ausreicht.
Wie viele Tage kann ich telefonisch krankgeschrieben werden?
Die telefonische Erstbescheinigung kann aktuell für maximal fünf Kalendertage ausgestellt werden.
Kann ich mich telefonisch länger als fünf Tage krankschreiben lassen?
Nicht einfach durch eine telefonische Verlängerung. Wurde die Erkrankung zunächst ausschließlich telefonisch festgestellt und besteht sie fort, ist für die Folgebescheinigung grundsätzlich eine persönliche Untersuchung notwendig.
Ist eine telefonische Krankschreibung bei einer Erkältung möglich?
Eine leichte Erkältung oder ein vergleichbarer Infekt kann grundsätzlich geeignet sein, sofern keine schwere Symptomatik vorliegt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Muss ich die Krankschreibung meinem Arbeitgeber vorlegen?
Gesetzlich Versicherte müssen normalerweise keinen Papiernachweis übergeben. Die eAU wird an die Krankenkasse übermittelt und vom Arbeitgeber elektronisch abgerufen. Sie müssen den Arbeitgeber aber weiterhin selbst über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren.
Kann mein Arbeitgeber die telefonische Krankschreibung ablehnen?
Eine ordnungsgemäß ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit verliert nicht dadurch ihre Gültigkeit, dass die Untersuchung unter den zulässigen Voraussetzungen telefonisch erfolgt ist. Bei konkreten arbeitsrechtlichen Streitfällen sollte allerdings individuelle rechtliche Beratung eingeholt werden.
Ist die telefonische Krankschreibung 2026 abgeschafft?
Nach den aktuell verfügbaren offiziellen Informationen gilt die bisherige Regelung weiterhin. Politisch ist ihre Abschaffung vorgesehen; an der konkreten gesetzlichen Umsetzung wurde 2026 gearbeitet.
Wird die Videosprechstunde ebenfalls abgeschafft?
Nach den bisherigen Aussagen der Bundesregierung soll die Möglichkeit einer AU über eine Videosprechstunde bestehen bleiben und eher gestärkt werden.
Kann ich mich über einen Online-Fragebogen ohne Arztkontakt krankschreiben lassen?
Eine ordnungsgemäße ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit setzt eine ärztliche Untersuchung beziehungsweise den zulässigen Arzt-Patienten-Kontakt voraus. Ein rein automatisierter Fragebogen ohne ärztlichen Kontakt ist nicht mit der regulären telefonischen Krankschreibung oder Videosprechstunde gleichzusetzen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung. Bei schweren oder sich rasch verschlechternden Symptomen sollte eine persönliche medizinische Untersuchung erfolgen.
Wie funktioniert DocMedX?
Erfahren Sie, wie der digitale Ablauf von der medizinischen Anfrage bis zur ärztlichen Prüfung und – falls geeignet – zur weiteren Versorgung organisiert ist.
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Medizinischer Hinweis
Diese Informationen dienen nur der allgemeinen Aufklärung und ersetzen keine persönliche medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung. Wenden Sie sich bei gesundheitlichen Fragen immer an eine qualifizierte medizinische Fachperson.
